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Es handelt sich um ein Arzneimittel mit einer Kombination von Wirkstoffen, die bei Erkältungs- und Grippesymptomen helfen sollen.

Indolgen ist ein Arzneimittel, das unter anderem Paracetamol, Chlorphenamin und Phenylephrin enthält und daher Symptome wie Fieber, Schmerzen, allgemeines Unwohlsein, laufende Nase und verstopfte Nase lindert. Mit anderen Worten: zur Verbesserung der Erkältungs- und Grippesymptome.
Indolgen ist für die Anwendung bei Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern ab 12 Jahren angezeigt. Indolgen granuliert ist für Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren angezeigt.
Es handelt sich um ein Arzneimittel, das mündlich eingenommen wird. Es handelt sich um Beutel und die empfohlene Dosierung ist 1 Beutel alle 6 bis 8 Stunden, je nach Intensität der Symptome. Das heißt, 3 oder 4 Beutel pro Tag. Bis zu einem Maximum von 4 alle 24 Stunden.
Leichte Schläfrigkeit, Schwindel, Muskelschwäche, die nach 2-3 Tagen der Behandlung verschwinden kann. Schwierigkeiten bei Gesichtsbewegungen, Ungeschicklichkeit, Zittern, veränderte Empfindungen und Kribbeln, trockener Mund, Appetitlosigkeit, Appetitlosigkeit, Appetitlosigkeit, Appetitlosigkeit, Appetitlosigkeit, Appetitlosigkeit, Appetitlosigkeit, Appetitlosigkeit, Appetitlosigkeit.Appetitlosigkeit, Geschmacks- oder Geruchsveränderungen, Magen-Darm-Beschwerden (die abnehmen können, wenn das Arzneimittel mit Nahrung eingenommen wird), Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Verstopfung, Magenschmerzen, Harnverhalt oder Schwierigkeiten beim Wasserlassen,
Trockenheit der Nase und des Rachens, Verdickung des Schleims, Schwitzen, verschwommenes Sehen oder andere Sehstörungen.
Bei Symptomen, die länger als eine Woche andauern, oder wenn Sie Atembeschwerden, Fieber haben, oder wenn Sie Schleim mit Eiter oder Blut abhusten (ausstoßen), sollten Sie sofort Ihren Arzt aufsuchen.
Die Preise für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind gesetzlich festgelegt. In unserer Online-Apotheke können Sie dieses Arzneimittel mit einem Rabatt von 10 % kaufen, was dem gesetzlich zulässigen Höchstbetrag entspricht.